In der Immobilenwirtschaft und bei der Hausfinanzierung häufig benutzte Begriffe kurz erklärt
Es sind 219 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
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| Abgeschlossenheitsbescheinigung |
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung, welche von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Diese Bescheinigung wird speziell für Wohnungen ausgestellt, welche von anderen Wohnungen und Räumen durch spezielle Decken und Wändeabgetrennt sind um den Wärme- und Schallschutz zu gewährleisten. Um ein Gebäude in Wohneigentum aufzuteilen oder um Teileigentum zu schaffen ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung Voraussetzung. Benötigt wird diese Bescheinigung bei der Bildung von Sondereigentum beim Wohnungsgrundbuch, wo sie als Anlage an das jeweilige Grundbuchblatt gehängt wird. Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann man eine Mietwohnungen in eine Eigentumswohnungen umwandeln. Eine einmal bewirkte Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zeitlich nicht beschränkt. |