In der Immobilenwirtschaft und bei der Hausfinanzierung häufig benutzte Begriffe kurz erklärt

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Begriff Definition
Abgeschlossenheit

Der Begriff Abgeschlossenheit bedeutet, dass Wohnungen oder Wohneinheiten einen eigenen Einganga haben und separat zugänglich sind. Dieser Eingang kann sowohl über Treppenhaus, Aufzug, Hausflür (Erschließungswege des Hauses) oder an einem Außenraum liegen. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Vorraussetzugn für eine eigentumsrechtliche Teilung oder der Bildung von Teileigentung eines Grundstückes und dessen Eintragung im Grundbuch. Als Beispiel gelten hier Eigentumswohnungen in Mietshäusern


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